Interview mit BGS-Top-NWLS-Athlet (U21) Philipp Jaroschuk aus der Sparte Fußball während der Corona-Zeiten

Zuerst einmal „Hallo Philipp“.

Es freut uns, den BGS, sehr, dass wir dieses Interview mit dir führen dürfen/können.

Wie geht es dir aktuell so?

Mir geht’s bestens. Danke.

Vielleicht kannst du dich kurz vorstellen und unseren Lesern kurz mitteilen, welche Sportart du seit Jahren betreibst?

Mein Name ist Philipp Jaroschuk, bin 18 Jahre alt und leidenschaftlicher “Fußballer”.

Wie lange spielst du schon aktiv Fußball im Verein?

Ich spiele Fußball seit der D-Jugend. Ich bin also ein Späteinsteiger.

Was ist dein aktueller Gehörlosen-Sportverein (GSV)? Du bist ja vor kurzem gewechselt!

Ich bin nach einem tollen Jahr bei den GBF München (meine erste Station beim Gehörlosenfußball) zum GSV Augsburg gewechselt.

Du wurdest ja auch schon vom DGS für Lehrgänge der U21-Fußball eingeladen. Wie sehen deine zukünftigen Pläne aus?

Mein langfristiges Ziel ist es in der U21 Nationalmannschaft fest zu spielen und später für die Nationalmannschaft aufzulaufen. Weiter lesen…

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Corona-Pandemie: Rahmenhygienekonzept Sport Stand: 29.05.2020

Im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird für die Ausarbeitung und Umsetzung von individuellen Schutz- und Hygienekonzepten im Bereich des Sports (§ 9 der 5. BayIfSMV) der nachfolgende Mindestrahmen vorgegeben. Für Betreiber oder Veranstalter, die nach der BayIfSMV zur Erarbeitung eines solchen Konzepts verpflichtet sind, ist dieser Mindestrahmen verbindlich. Für sportartspezifische Regelungen können die Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) e. V. und die Rahmenkonzepte der jeweiligen Spitzenfachverbände als Grundlage dienen, die jedoch in Einklang mit den Voraussetzungen der BayIfSMV zu bringen sind.

1. Organisatorisches

a) Die Betreiber von Sportstätten oder die Veranstalter erstellen ein standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz- und Hygieneauflagen, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.

b) Soweit in einer Sportstätte oder während einer Veranstaltung gastronomische oder andere Angebote gemacht werden, gelten die entsprechenden Regelungen und Rahmenhygienekonzepte. Die Verantwortung zur Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen gemäß BayIfSMV trägt der Betreiber.

c) Die Betreiber von Sportstätten schulen Personal (Trainer/Übungsleiter u. a.) und informieren Sporttreibende. Diese werden über allgemeine und spezifische Hygienevorschriften informiert und geschult. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere sind vom Sportbetrieb ausgeschlossen.

d) Betreiber und Veranstalter kommunizieren die Notwendigkeit der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht. e) Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen. Weiter lesen…

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Stellungnahme – Deaf Community


Am 20. Mai 2020 hat der Gehörlosenverband München und Umland e.V. (GMU) und der Bayerische Gehörlosen-Sportverband e.V. (BGS) vom Landesverband der Gehörlosen Bayern e.V. eine bessere Umsetzung und Unterstützung für die Gehörlosen in Bayern gefordert. Näheres ist im Link zu finden.

Am 30. Mai hat der Landesvorsitzende Erklärvideos auf unsere Forderungen veröffentlicht.
Diese Videos sind hier im Link zu sehen.

Die Art und Weise seiner Videos, insbesondere sein Schlussvideo finden wir bedenklich.
Denn persönliche Aussagen bzw. Bewertungen gehören nicht veröffentlicht.
Daher haben wir zu seinen persönlichen Bewertungen eine Stellungnahme bezogen.

Text zum Film ist hier als PDF Datei

 

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Bayerns Vereine trumpfen bei der Virtuellen inoffiziellen Deutschen Meisterschaft auf!!!

UPDATE –  Galerie hinzu

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In der Corona-Krise taten sich vier Freunde zusammen: Alexa Götz (BGSVizepräsidentin Öffentlichkeitsarbeit und BGS-Spartenleitung Triathlon), Claudia Platzek (DGS-Jugendkoordinatorin Sparte Triathlon), Georgios Gerasimou (2. Vorsitzender GSV Reutlingen und Radsportbeauftragter des Landes Baden-Württemberg und Timo Winkelmann (DGS Mountainbike-Beauftragter und Radsportbeauftragter Land Nordrhein-Westfalen).

In der Corona-Krise wurden und werden immer mehr sportliche Wettkämpfe für Gehörlose abgesagt. Auch wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie das Deutsche Gehörlosensportfest in Dresden auf das Jahr 2021 verschoben. Die oben vier genannten hatten sich zwar der Pandemie gebeugt, aber eine geniale Idee gehabt: Sie gründeten eine Facebook-Gruppe „Taub, na und…. Sportel dich frei“. Das eigentliche Ziel dieser Gruppe war unter anderem, die Gehörlosen bundesweit in schwierigen Zeiten der Corona-Krise trotz der sozialen Distanzen einzuladen, um zu Sport und Bewegung zu motivieren, mit denen die Gehörlosen verschiedene Aktivitäten teilen und präsentieren. Das kam bei allen sehr positiv an, die Motivation und der Ehrgeiz stieg.

Der DGS-Präsident Josef Willmerdinger hatte die Spiele eröffnet und eine Abschlussrede gehalten.

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Medien-Information: Lockerungen im Sportbereich ab 8. Juni 2020 beschlossen!

Sportminister Joachim Herrmann kündigt Stufenplan für weitere Schritte an.

Lockerungen im Sportbereich ab 8. Juni beschlossen!

Aufatmen für den Sport in Bayern: Die Bayerische Staatsregierung hat heute weitere Lockerungen im Sport ab dem 8. Juni beschlossen. Die Regelungen wurden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) und seinen Sportfachverbänden erarbeitet. Darüber hinaus hat Sportminister Joachim Herrmann heute einen Stufenplan für weitere Lockerungen angekündigt.

So können unter klaren Auflagen von Hygiene-Konzepten ab Montag, den 8. Juni, FitnessStudios und Tanzschulen sowie Freibäder und Außenanlagen von Schwimmbädern wieder öffnen. Außerdem sind auch der kontaktfreie Outdoor-Trainingsbetrieb in Gruppen von bis zu 20 Personen, kontaktfreie Indoorsportarten, das Training von Rehabilitationssportgruppen sowie der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sog. nichtolympischer Sportarten wieder zulässig. Für kontaktlose Sportarten im Freien wie beispielsweise Leichtathletik, Tennis oder Golf ist auch der Wettkampfbetrieb wieder erlaubt. Weiter lesen…

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Barrierefreiheit