Wichtige Informationen: Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020

Für den Sport in Bayern bedeutet dies, dass die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ab dem kommenden Montag, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai Gültigkeit haben. 

Nach wie vor ist in Paragraph §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen 
  • Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen 
  • kontaktfreie Durchführung
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
  • keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich 
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen 
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig, 
  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und 
  • keine Zuschauer 

Außerdem sind unter anderem Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios weiterhin geschlossen (§11).  Der Gastronomiebetrieb jeder Art ist untersagt (§13), dies gilt auch für Vereinsgaststätten. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Auflagen verstößt wird nach §21 mit einer Ordnungswidrigkeit belegt.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/

Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) unter:

4.BayIfSMV_baymbl-2020-240 (003)

Wenn dies alles beachtet wird, dann kann auch wieder verstärkter trainiert werden.

Ab Montag, den 11.05.2020 ist dies dann alles gültig!

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Die 10 Leitplanken des DOSB in der aktuellen Corona-Zeit

Infos unter:

Zehn DOSB-Leitplanken

Grafik DOSB-Leitplanken

1. Distanzregeln einhalten 

Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

2. Körperkontakte müssen unterbleiben
Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zweikampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.

3. Mit Freiluftaktivitäten starten
Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.

4. Hygieneregeln einhalten
Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.

5. Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume. Weiter lesen…

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Maskenpflicht schränkt Gehörlose extrem ein!

 

Der Gehörlosenverband München und Umland e.V. und der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. tauschen regelmäßig ihre Erfahrungen untereinander aus, insbesondere seit dem Beginn der Corona-Pandemie besteht noch ein stärkere Kooperation und Zusammenarbeit.
Wir möchten erst einmal betonen, dass die Maskenpflicht wichtig und unerlässlich zur Eindämmung der Corona Pandemie ist. Jedoch bedeutet die Einführung der Maskenpflicht ab dem 27. April 2020 in Bayern für uns Gehörlose vor allem eines: Die Kommunikation wird nun nicht nur weiter erschwert, sondern nahezu unmöglich gemacht.
“Verstehe niemanden mehr!” – so verzweifelte Gehörlose über ihre Angst vor der Maskenpflicht.
Im Video erklären Can Sipahi und Cornelia von Pappenheim die Handlungsempfehlungen für eine mögliche Einschränkung der Maskenpflicht für Gehörlosen.

#bayerngemeinsam #maskenpflichtfürgehörlose #maskenpflicht #coronavirus #deafcorona #gebärdensprache

Quelle: Gehörlosenverband München und Umland e.V. – GMU

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Spielerpass Digitalisierung

WICHTIG – WICHTIG – WICHTIG – WICHTIG

Liebe Vereinsvorstände, derzeit hat die Corona-Pandemie uns im Griff, von daher liegt es doch nahe, diese Aufgabe von DGS zu erledigen!?

Lest mal die Mail von unserem neuen DGS-Generalsekretär Tobias Burz. Ich bitte um zeitnahe Erledigung! DANKE Bleibt sportlich, bleibt gesund,
Eure Alexa Götz
Vizepräsidentin Öffentlichkeitsarbeit


Hallo liebe Vereinsvorsitzende, das Programm für die Digitalisierung von Spielerpässen ist nun online!

Ich habe ein Video vorbereitet und in YouTube hochgeladen.

Hier ist der Link: https://youtu.be/6ISblkfF_8Y Bitte schaut euch das Video zuerst an, bevor ihr dann hier weitermachen könnt.

In der Anlage findet ihr die beiden Formulare, die eure Vereinsmitglieder einzeln ausfüllen und unterschreiben müssen.

Diese Mitglieder müssen sie dann zusammen mit dem aktuellen Passfoto und Personalausweis scannen und an euch zuschicken.

Diese braucht ihr dann zum Hochladen in das Programm.

Wer ganz neu ist und keine DGS-ID besitzt, der muss auch das Audiogramm scannen und an euch zuschicken. Für alle anderen, die schon die DGS-ID haben, ist kein Audiogramm notwendig.

Hier ist der Link zum Programm: www.dg-sv.de/vereinsdatenbank/login.php Für den Zugang zum Programm bitte ich euch, eine Email an mich (t.burz@dg-sv.de) zu schicken, damit ich das Login und Passwort direkt an euch geben kann.

Pro Verein ist nur ein Zugang möglich!

Erst dann könnt ihr mit dem Programm anfangen. 🙂 Bleibt gesund!

Mit sportlichen Grüßen
Tobias

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