Seit dem 16.06.2020 steht die viel diskutierte Corona-Warn-App zum Download für Smartphones zur Verfügung.
Die wichtigsten Infos zur App und eine Rubrik mit FAQs findet ihr hier (Leichte Sprache und Gebärdensprache):
Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Playzum Download erhältlich. Weiter lesen…
auch 2020 veranstaltet der Bayerische Gehörlosen-Sportverband e.V. wieder eine offizielle Lizenzverlängerungsveranstaltung (LV 2020) für Übungsleiter/innen.
Nun steht der definitive Termin fest.
Termin: 22.11.2020 (Sonntag)
Ort: Gehörlosenzentrum (GLZ) in Friedberg bei Augsburg (Bayern)
Ende Mai hat der FC Bayern mit seinen Fans in der Corona-Krise ein großes Zeichen der Solidarität für den Breitensport gesetzt. Viele Anhänger haben auf eine Rückerstattung der Tickets für die Spiele ohne Zuschauer in der Allianz Arena verzichtet und den entsprechenden Betrag dem FC Bayern Hilfe e.V. als Spende zur Verfügung gestellt. Diese Summe kommt nun auch den Vereinen des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) zugute.
Jeder der 20 Siegervereine erhält ein Preisgeld von jeweils 3.500 Euro.
Die Auswahl trifft eine gemeinsame Jury von BLSV und FC Bayern Hilfe e.V., die Sieger sollen bei einer virtuellen Preisverleihung am Samstag, den 18. Juli 2020, am Tag des 75. BLSV-Geburtstags geehrt werden.
So geht‘s:
Füllt das Bewerbungsformular (siehe Downloads) aus und sendet es zwischen 8. Juni und 5. Juli 2020 an helden@blsv.de
Bitte lasst uns gerne weiteres Material zukommen – z.B. Videos, Fotos, Zeitungsartikel
Hängt das Plakat im Verein auf oder postet es auf der Webseite oder den Social Media-Kanälen eures Vereins
Im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird für die Ausarbeitung und Umsetzung von individuellen Schutz- und Hygienekonzepten im Bereich des Sports (§ 9 der 5. BayIfSMV) der nachfolgende Mindestrahmen vorgegeben. Für Betreiber oder Veranstalter, die nach der BayIfSMV zur Erarbeitung eines solchen Konzepts verpflichtet sind, ist dieser Mindestrahmen verbindlich. Für sportartspezifische Regelungen können die Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) e. V. und die Rahmenkonzepte der jeweiligen Spitzenfachverbände als Grundlage dienen, die jedoch in Einklang mit den Voraussetzungen der BayIfSMV zu bringen sind.
1. Organisatorisches
a) Die Betreiber von Sportstätten oder die Veranstalter erstellen ein standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz- und Hygieneauflagen, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.
b) Soweit in einer Sportstätte oder während einer Veranstaltung gastronomische oder andere Angebote gemacht werden, gelten die entsprechenden Regelungen und Rahmenhygienekonzepte. Die Verantwortung zur Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen gemäß BayIfSMV trägt der Betreiber.
c) Die Betreiber von Sportstätten schulen Personal (Trainer/Übungsleiter u. a.) und informieren Sporttreibende. Diese werden über allgemeine und spezifische Hygienevorschriften informiert und geschult. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere sind vom Sportbetrieb ausgeschlossen.
d) Betreiber und Veranstalter kommunizieren die Notwendigkeit der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht. e) Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen. Weiter lesen…
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