Angebot der Bundesregierung: Kostenlose Corona-Warn-App

Seit dem 16.06.2020 steht die viel diskutierte Corona-Warn-App zum Download für Smartphones zur Verfügung.
Die wichtigsten Infos zur App und eine Rubrik mit FAQs findet ihr hier (Leichte Sprache und Gebärdensprache):

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app/corona-warn-app-leichte-sprache-gebaerdensprache

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app?fbclid=IwAR1H2lsmrrUvRfq0_E5hxmBc4MVqhnSc0x46a03Fc5NYOLgAxywRLXjWrOU

Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im  App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Weiter lesen…

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Lizenzverlängerungsveranstaltung 2020 des Bayerischen Gehörlosen-Sportverbandes e. V. für Übungsleiter/innen am 22.11.2020 im Gehörlosenzentrum (GLZ) in Friedberg (Bayern)

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

auch 2020 veranstaltet der Bayerische Gehörlosen-Sportverband e.V. wieder eine offizielle Lizenzverlängerungsveranstaltung (LV 2020) für Übungsleiter/innen.

Nun steht der definitive Termin fest.

Termin: 22.11.2020 (Sonntag)

Ort: Gehörlosenzentrum (GLZ) in Friedberg bei Augsburg (Bayern)

Dauer: 10 Unterrichtseinheiten (UE); 1 UE = 45 Minuten

Kosten: Lizenzverlängerungsgebühr: 50,00€ (Teilnahmebestätigungen können nach der erfolgreichen Veranstaltung zudem erhalten werden)

Anmeldeschluss: 30.10.2020

Bitte mit Namen usw. offiziell anmelden.

Rückmeldungen bis spätestens zum 30.10.2020 an

Michel Bauer: michel_gerald_bauer@bg-sv.de .

Bitte die unten angefügte Rückmeldung ausfüllen und an mich zurücksenden (bei Teilnahme).

Ein detaillierter Ablaufplan der LV wird in den nächsten Wochen zudem noch versendet/hochgeladen werden (andie Teilnehmer/innen).

Bei Fragen oder Anliegen könnt ihr euch jederzeit bei uns melden.

WICHTIG: Bei kurzfristige Absagen – nach einer offiziellen Anmeldung – müssen die Kosten trotzdem getragen und daher selbst übernommen werden!

EINLADUNG unter:

I BGS Lizenzverlängerung 2020 Einladung

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Der BLSV sucht die Corona-Alltagshelden in den Sportvereinen!

Ende Mai hat der FC Bayern mit seinen Fans in der Corona-Krise ein großes Zeichen der Solidarität für den Breitensport gesetzt. Viele Anhänger haben auf eine Rückerstattung der Tickets für die Spiele ohne Zuschauer in der Allianz Arena verzichtet und den entsprechenden Betrag dem FC Bayern Hilfe e.V. als Spende zur Verfügung gestellt. Diese Summe kommt nun auch den Vereinen des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) zugute.

https://helden.blsv.de/?fbclid=IwAR2KHJKGQJDZX6zvbpIoo8acdMvf1qi96bu0DfHJcJVwSRXW5Nou1zNmPFw

Anbei weitere Infos und die Bewerbungsdatei.

Zu gewinnen gibt es:

Jeder der 20 Siegervereine erhält ein Preisgeld von jeweils 3.500 Euro.

Die Auswahl trifft eine gemeinsame Jury von BLSV und FC Bayern Hilfe e.V., die Sieger sollen bei einer virtuellen Preisverleihung am Samstag, den 18. Juli 2020, am Tag des 75. BLSV-Geburtstags geehrt werden.

So geht‘s:

  • Füllt das Bewerbungsformular (siehe Downloads) aus und sendet es zwischen 8. Juni und 5. Juli 2020 an helden@blsv.de
  • Bitte lasst uns gerne weiteres Material zukommen – z.B. Videos, Fotos, Zeitungsartikel
  • Hängt das Plakat im Verein auf oder postet es auf der Webseite oder den Social Media-Kanälen eures Vereins

Plakat_CoronaHelden_2020

Sportliche-Helden_bewerbung_2020_0604_interaktiv

Bei Interesse und möglichen Voraussetzungen kann gerne daran teilgenommen werden!

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Interview mit BGS-Top-NWLS-Athlet (U21) Philipp Jaroschuk aus der Sparte Fußball während der Corona-Zeiten

Zuerst einmal „Hallo Philipp“.

Es freut uns, den BGS, sehr, dass wir dieses Interview mit dir führen dürfen/können.

Wie geht es dir aktuell so?

Mir geht’s bestens. Danke.

Vielleicht kannst du dich kurz vorstellen und unseren Lesern kurz mitteilen, welche Sportart du seit Jahren betreibst?

Mein Name ist Philipp Jaroschuk, bin 18 Jahre alt und leidenschaftlicher “Fußballer”.

Wie lange spielst du schon aktiv Fußball im Verein?

Ich spiele Fußball seit der D-Jugend. Ich bin also ein Späteinsteiger.

Was ist dein aktueller Gehörlosen-Sportverein (GSV)? Du bist ja vor kurzem gewechselt!

Ich bin nach einem tollen Jahr bei den GBF München (meine erste Station beim Gehörlosenfußball) zum GSV Augsburg gewechselt.

Du wurdest ja auch schon vom DGS für Lehrgänge der U21-Fußball eingeladen. Wie sehen deine zukünftigen Pläne aus?

Mein langfristiges Ziel ist es in der U21 Nationalmannschaft fest zu spielen und später für die Nationalmannschaft aufzulaufen. Weiter lesen…

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Corona-Pandemie: Rahmenhygienekonzept Sport Stand: 29.05.2020

Im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird für die Ausarbeitung und Umsetzung von individuellen Schutz- und Hygienekonzepten im Bereich des Sports (§ 9 der 5. BayIfSMV) der nachfolgende Mindestrahmen vorgegeben. Für Betreiber oder Veranstalter, die nach der BayIfSMV zur Erarbeitung eines solchen Konzepts verpflichtet sind, ist dieser Mindestrahmen verbindlich. Für sportartspezifische Regelungen können die Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) e. V. und die Rahmenkonzepte der jeweiligen Spitzenfachverbände als Grundlage dienen, die jedoch in Einklang mit den Voraussetzungen der BayIfSMV zu bringen sind.

1. Organisatorisches

a) Die Betreiber von Sportstätten oder die Veranstalter erstellen ein standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz- und Hygieneauflagen, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.

b) Soweit in einer Sportstätte oder während einer Veranstaltung gastronomische oder andere Angebote gemacht werden, gelten die entsprechenden Regelungen und Rahmenhygienekonzepte. Die Verantwortung zur Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen gemäß BayIfSMV trägt der Betreiber.

c) Die Betreiber von Sportstätten schulen Personal (Trainer/Übungsleiter u. a.) und informieren Sporttreibende. Diese werden über allgemeine und spezifische Hygienevorschriften informiert und geschult. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere sind vom Sportbetrieb ausgeschlossen.

d) Betreiber und Veranstalter kommunizieren die Notwendigkeit der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht. e) Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen. Weiter lesen…

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