Corona-Pandemie: Weitere Anpassungen/Änderung beim Sporttreiben ab dem 08.07.2020

Weitere Corona-Erleichterungen

Der Ministerrat hat weitere Lockerungen im Sport beschlossen. Wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitteilte, können ab dem 8. Juli, Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. “Außerdem ist auch Training mit Körperkontakt zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird”, so der Sportminister.

Der Wettkampfbetrieb für kontaktfrei betriebene Sportarten in geschlossenen Räumen soll dem Wettkampf unter freiem Himmel gleichgestellt werden. Neben den erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen des Indoorsportbetriebs ist zur weiteren Verringerung des Infektionsrisikos die Teilnehmerzahl auf höchstens 100 Personen zu begrenzen. Herrmann: “Wenn ausreichend Abstand gehalten werden kann, dürfen sogar bis zu 200 Teilnehmer oder Funktionäre dabei sein.”

Sport mit Körperkontakt ist bisher nur zugelassen für das Training der Berufssportler und Kaderathleten sowie für den Tanzsport mit festem Tanzpartner. Jetzt sollen nach dem Vorschlag des Sportministers aber auch Fußballer, Handballer und andere Mannschaftssportler wieder voll trainieren dürfen. Herrmann: “Insbesondere während der Ferienzeit wollen wir Kindern und Jugendlichen ermöglichen, im Mannschaftssport das spielerische Moment auszuleben und wieder sportarttypische Inhalte aufzunehmen. Das heißt zum Beispiel für Fußballer nicht nur kontaktloses Training, sondern auch Training mit Zweikampf und Körperkontakt.“ Voraussetzung ist allerdings eine möglichst feste, überschaubare und überwiegend gleichbleibende Gruppe, um eine Kontaktnachverfolgung im Falle einer Corona-Infektion möglich zu machen.

https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2020/200707corona/ Weiter lesen…

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Gemeinsame Aktion des BLSV und seiner Sportfachverbände: Kampagne „Trikot-Tag“ findet am 22. Juli 2020 statt

Gemeinsame Aktion des BLSV und seiner Sportfachverbände Kampagne „Trikot-Tag“ findet am 22. Juli 2020 statt Die erfolgreiche Trikot-Tag-Kampagne des BLSV und seiner Sportfachverbände geht in die nächste Runde: Kinder und Jugendliche aus ganz Bayern können am 22. Juli 2020 wieder an der Aktion teilnehmen und einen von 30 hochwertigen Trikotsätzen von owayo für ihren Verein oder ihre Schulklasse gewinnen.

Nach den Kampagnen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 sollen auch bei der vierten Auflage der Aktion wieder viele Kinder und Jugendliche motiviert werden, an einem Tag „Farbe für ihren Verein“ zu bekennen und in der Schule und in der Freizeit ihr Vereinstrikot tragen.

In diesem Jahr findet der Trikot-Tag am Mittwoch, 22. Juli 2020, statt.

Erfreulich ist, dass die Kampagne trotz der Corona-Pandemie stattfinden kann – wenn auch unter anderen Voraussetzungen. Insofern sich die Gesundheitslage bis zum Trikot-Tag noch nicht verändert haben sollte, bittet der BLSV darum, aufgrund der Abstandsregelungen auf Gruppenfotos (z.B. Mannschafts- oder Klassenfotos) zu verzichten und stattdessen Einzel- oder Familienfotos einzureichen.

Teilnehmen – so einfach geht’s!

Und so kann man teilnehmen: Am Mittwoch, 22. Juli 2020, das Vereinstrikot tragen und bis Sonntag, 26. Juli 2020, Fotos vom Trikot-Tag an die Mail-Adresse trikot-tag@blsv.de schicken. Die Gewinner der Trikotsätze werden ausgelost.

Weitere Infos unter:

Trikot_Tag_2020_Kampagnenplakat

180520_PM_Trikot-Tag_2020

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Aktualisiertes „Rahmenhygienekonzept Sport“ des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 20. Juni 2020

Aktualisiertes „Rahmenhygienekonzept Sport“ des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 20. Juni 2020, das in Verbindung mit der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 maßgeblich für den organisierten Sport in Bayern.

Auch für die 6. BayIfSMV haben wir, der BGS, die PDF und den Link beigefügt. Ihr findet das neue „Rahmenhygienekonzept Sport“ auch in Bälde auf der Homepage des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Die 6. BayIfSMV ist dort bereits eingestellt.

Sowohl die Verordnung als auch das „Rahmenhygienekonzept Sport“ werden am Montag, den 22. Juni 2020 in Kraft treten.

Der nächste Schritt ist hiermit also getan. Hoffen wir auf eine weiterhin günstige Entwicklung des pandemischen Verlaufs in Bayern, so dass durch die Staatsregierung weitere Lockerungen im 14-Tagesrhythmus angegangen werden können und wir baldmöglichst in den Sportalltag zurückkehren können, wie wir ihn kennen und lieben. Weiter lesen…

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Bayerische Staatsregierung: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 16. Juni 2020 zur aktuellen Corona-Pandemie in Bayern

1. Bayerische Corona-Strategie / Aufhebung des Katastrophenfalls / Erweiterung der allgemeinen Kontaktbeschränkung / Lockerungen in Handel, Gastronomie und bei Veranstaltungen / mehr Publikum in Kunst und Kultur

Durch die zielgerichteten Maßnahmen der Staatsregierung ist es in den vergangenen Wochen gelungen, die Ausbreitung des Corona-Virus wirkungsvoll einzudämmen und deutlich zu verlangsamen. Belastungsspitzen und die ohne entschiedene Maßnahmen absehbare Überlastung der Gesundheitsversorgung konnten vermieden werden. Bayern ist durch sein umsichtiges und schnelles Handeln auch bei der Bekämpfung der Pandemie Wegweiser für ganz Deutschland geworden.

Zusammfassung des Berichtes aus der Kabinettssitzung vom 16. Juni 2020 unter:

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-juni-2020/

Relevante Themenpunkte aus dem Bericht der Kabinettssitzung vom 16. Juni 2020 zur aktuellen Corona Pandemie sind:

11. Sport

Im Bereich des Sports kann ab dem 22. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs erfolgen. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) werden aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung).

7. Veranstaltungen

Andere, üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen, sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Weiter lesen…

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