Sporttreiben in Corona-Zeiten: Aktueller Stand in Bayern

Wortlaut der Information aus dem Ministerium:

„Nachfolgend möchten wir auf eine Konkretisierung der Regelungen nach § 9 der 6. BayIfSMV hinweisen und um Übermittlung der Informationen an die Verbände und Aufnahme in die FAQ des BLSV bitten.

Nach § 9 der 6. BayIfSMV (abrufbar unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_6-9) sind noch keine Sportwettkämpfe in sog. Kontaktsportarten (wie Mannschaftssport, Kampfsport) zugelassen.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b der 6. BayIfSMV ist allerdings unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport das Training in festen Trainingsgruppen zugelassen. Daran anknüpfend gehören auch dem Training dienende Spiele grundsätzlich zu den erlaubten Lockerungsmaßnahmen bei Sportarten mit Kontakt. Sofern solche Trainingsspiele vereinsübergreifend angesetzt werden, sind diese aufgrund der aktuellen pandemischen Lage bis auf Weiteres auf Spiele zwischen Vereinen aus Bayern begrenzt. Zuschauer sind indes nicht zugelassen. Weiter lesen…

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Unterstützt den BGS – bei unseren Zukunftsplänen – im Nachwuchssport für Menschen mit Hörbehinderung!

Wir suchen Talente mit Hörbehinderung in allen Sportarten!

IHR könnt uns dabei finanziell mit einer Spende für Sportcamps für Talente mit Hörbehinderung unterstützen unter:

https://www.toyota-crowd.de/bgs-talentsuche-crowd

Unser Ziel im BGS ist es junge Menschen vermehrt zu sportlicher Betätigung anzuhalten. Für das größte Sportevent „Deaflympics“ (auch „Deaf Youth Games“), die „Olympischen-Spiele“ für Gehörlose, können sich hörbehinderte Menschen, CI-Träger (Cochlea-Implantat) und Schwerhörigen mit einer Hörbehinderung ab 55 dB (ohne Hilfsmittel) auf beiden Ohren qualifizieren.

Diese “versteckten” Talente suchen wir in ganz Bayern. Alle jungen Sportler/innen können weiterhin in IHREN Heimatvereinen trainieren und bei Wettkämpfen teilnehmen, aber zugleich auch über den BGS bei den Bayerischen-, Deutschen-, Europa- und Weltmeisterschaften sowie den „Deaf Youth Games 2024“ starten, wenn auf beiden Ohren mindestens 55 dB Hörverlust nachgewiesen wird und die jeweiligen geforderten Qualifikationsnormen erreicht werden. Weiter lesen…

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