Wortlaut der Information aus dem Ministerium:
„Nachfolgend möchten wir auf eine Konkretisierung der Regelungen nach § 9 der 6. BayIfSMV hinweisen und um Übermittlung der Informationen an die Verbände und Aufnahme in die FAQ des BLSV bitten.
Nach § 9 der 6. BayIfSMV (abrufbar unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_6-9) sind noch keine Sportwettkämpfe in sog. Kontaktsportarten (wie Mannschaftssport, Kampfsport) zugelassen.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b der 6. BayIfSMV ist allerdings unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport das Training in festen Trainingsgruppen zugelassen. Daran anknüpfend gehören auch dem Training dienende Spiele grundsätzlich zu den erlaubten Lockerungsmaßnahmen bei Sportarten mit Kontakt. Sofern solche Trainingsspiele vereinsübergreifend angesetzt werden, sind diese aufgrund der aktuellen pandemischen Lage bis auf Weiteres auf Spiele zwischen Vereinen aus Bayern begrenzt. Zuschauer sind indes nicht zugelassen. Weiter lesen…