Unterstützt den BGS – bei unseren Zukunftsplänen – im Nachwuchssport für Menschen mit Hörbehinderung!

Wir suchen Talente mit Hörbehinderung in allen Sportarten!

IHR könnt uns dabei finanziell mit einer Spende für Sportcamps für Talente mit Hörbehinderung unterstützen unter:

https://www.toyota-crowd.de/bgs-talentsuche-crowd

Unser Ziel im BGS ist es junge Menschen vermehrt zu sportlicher Betätigung anzuhalten. Für das größte Sportevent „Deaflympics“ (auch „Deaf Youth Games“), die „Olympischen-Spiele“ für Gehörlose, können sich hörbehinderte Menschen, CI-Träger (Cochlea-Implantat) und Schwerhörigen mit einer Hörbehinderung ab 55 dB (ohne Hilfsmittel) auf beiden Ohren qualifizieren.

Diese “versteckten” Talente suchen wir in ganz Bayern. Alle jungen Sportler/innen können weiterhin in IHREN Heimatvereinen trainieren und bei Wettkämpfen teilnehmen, aber zugleich auch über den BGS bei den Bayerischen-, Deutschen-, Europa- und Weltmeisterschaften sowie den „Deaf Youth Games 2024“ starten, wenn auf beiden Ohren mindestens 55 dB Hörverlust nachgewiesen wird und die jeweiligen geforderten Qualifikationsnormen erreicht werden. Weiter lesen…

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Aktuelle Infos des BLSV zum Sporttrieben in Corona-Zeiten ab Anfang August 2020

Trainingsspiele wieder erlaubt

Wie in dem Schreiben des Sportministeriums nochmals betont wird, sind derzeit in Bayern nach
der 6. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV), deren Gültigkeit bis
16.08.2020 verlängert wurde, noch keine Sportwettkämpfe in Kontaktsportarten (wie z.B. in
manchen Mannschafts- und Kampfsportarten) zugelassen. Unter der Voraussetzung einer
Kontaktdatenerfassung gemäß des Rahmenhygienekonzepts Sport ist das Training in festen
Trainingsgruppen gestattet. Daran anknüpfend gehören auch dem Training dienende Spiele
grundsätzlich zu den erlaubten Lockerungsmaßnahmen bei Mannschaftssportarten mit Kontakt.
Sofern Trainingsspiele bei Mannschaftssportarten mit Kontakt vereinsübergreifend angesetzt
werden, sind diese nun zugelassen – aufgrund der aktuellen pandemischen Lage allerdings
beschränkt auf Spiele zwischen Vereinen aus Bayern. Weiter lesen…

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Neue Ausschreibungen liegen vor – Faustball und Dart

1. Bayerischen Steeldart Meisterschaft im Einzel und Doppel
am 12. September 2020 in Landshut – Update – 03.08.2020

1-BGS-Steeldart Meisterschaft 2020 Ausschreibung – ACHTUNG – die Uhrzeiten  haben sich geändert.  

BGS-Anmeldungsformular_Doppel_2020
BGS-Anmeldungsformular_Einzel_2020
BGS-Gebühren_Einzel_Doppel_2020


12. Bayerische – Gehörlosen Feldfaustball Meisterschaften
am 19. September 2020 in Bamberg

Ausschreibung2020_Feld-Bamberg

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Bayerische Staatsregierung: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28. Juli 2020 zur aktuellen Corona-Pandemie

Die Geltungsdauer der bestehenden bayerischen Infektionsschutzverordnung wird zunächst um zwei Wochen bis einschließlich 16.08.2020 verlängert. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege entscheidet Mitte August auf Basis der dann bestehenden Infektionslage über eine weitere Verlängerung der Verordnung.

Ab dem 01.08.2020 wird die derzeit geltende Begrenzung der Trainingsgruppen in Kampfsportarten auf höchstens fünf Personen auf diejenigen Kampfsportarten beschränkt, bei denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist.

Verstöße gegen infektionsschutzrechtliche Anordnungen können nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes in Verbindung mit der bayerischen Infektionsschutzverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden, das bis zu 25.000 Euro betragen kann.

Massiver Ausbau der Testkapazitäten
Die Corona-Pandemie ist aber noch nicht vorbei. Bayern baut nun seine Testkapazitäten im Kampf gegen das Corona-Virus soweit als möglich aus, um insbesondere für eine mögliche zweite Welle optimal vorbereitet zu sein. Der Ministerrat entschied heute, Testkapazitäten bis Ende 2020 in erheblichem Umfang bei privaten Laboren und Unternehmen anzukaufen bzw. zu reservieren. Die Testkapazität wird damit von aktuell rund 27.200 Testungen pro Tag massiv erhöht. Diese zusätzlichen Kapazitäten werden insbesondere Vertragsärzten sowie im Bedarfsfall auch Krankenhäusern für die Umsetzung des bayerischen Testangebots zur Verfügung gestellt.

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-28-juli-2020/

200728-ministerrat

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_6/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 348, BayRS 2126-1-10-G), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 28. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 430) geändert worden ist. Weiter lesen…

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