Kategorie: Allgemein
26. Offene Niederbayerische Schachmeisterschaft 2020 (Niederbayerische und Bayerische Meisterschaft) Ditmar Legerer-Gedenken am 25. Oktober 2020 in Straubing
Am 25.10.2020 veranstaltet der Bayerische Gehörlosen-Sportverband- Bezirk Niederbayern wieder die offizielle Niederbayerische und Bayerische Meisterschaft in der Sparte Schach. Es ist ein schönes Zeichen, dass es in diesen schwierigen Coronazeiten auch mit Sportwettkämfen weitergehen wird. Dabei wird aber natürlich primär immer zuerst auf die Gesundheit und eine Risikovermeidung geachtet. Daher wird es natürlich auch ein aktuelles Hygiene- und Sicherheitskozept geben.
Der Ausrichter im Bezirk Niederbayern wird 2020 der GSV Straubing sein. Turnierleitung bei der Meisterschaft im Institut für Hören und Sprache (IfH) in Straubing wird der Hauptorganisator Gottfried Paulus sein, welcher auch das Amt des kom. Vorsitzenden Bezirksvorstandes Niederbayern ausübt und trägt. Die Wettkampfzeiten am 25.10.2020 werden von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr sein. Die Auslosung startet um 10.00 Uhr. Anschließend um 10.30 Uhr wird dann der offizielle Spielbeginn sein. Die Startgebühren betragen für Einzelspieler (Damen und Herren) jeweils 10,00€. Ferner kann man sich auch noch nachmelden bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn. Hierbei wären dann aber 15,00€ für die Anmeldung zu entrichten.
Spielmodus bei der Schach-Meisterschaft in Straubing wird sein: 5 Runden im Schweizer System (Bedenkzeit: 30 Minuten; Computerauswertung). Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 8 Personen! Teilnehmen können und dürfen natürlich alle Mitglieder der Gehörlosen-Sportvereine in Niederbayern und Bayern. Ein DGS-Pass ist hierfür nicht von Nöten. Darüber hinaus sind auch externe Gäste herzlich dazu eingeladen. In der Tat wird es auch tolle Ehrungen in Form von Geldpreisen und Urkunden geben. Besonders wichtig werden dann aber die Titel: Bayerischer Schachmeisster/ Niederbayerischer Schachmeister sein. Das sollte Ansporn genug sein! Darauf folgen wird gleich nach dem Turnier im Spiellokal dann gleich die Siegerehrung veranstaltet werden. Meldeschluss wird dann der 15.10.2020 sein. Der Bayerische Gehörlsoen-Sportverband e.V. wünscht eine erfolgreiche Veranstaltung am 25.10.2020 und allen Teilnehmern/innen viel Erfolg und besonders auch Freude. Sollte es einen zweiten Lock-Down geben, wird es neue Infos geben!
Bei Fragen oder Anliegen bitte an Gottfried Paulus herantreten unter:
Fax: 0871-67922, E-Mail: paulusgottfried@aol.com |
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“COVID-19 & der deutsche Sport: Fakten, Mythen und Handlungsempfehlungen”
Online-Kongress – COVID-19 und der deutsche Sport: Fakten, Mythen und Handlungsempfehlungen (LIVE-Mitschnitt)
Änderungen/Anpassungen zum aktuellen Sporttreiben in Corona-Zeiten
Endlich ist es soweit! Das Infektionsgeschehen hat ermöglicht, dass die durch den bayerischen
Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder vergangene Woche angekündigten Lockerungen zum Tragen kommen können.
Seit Samstag, den 19. September, ist im bayerischen Sport wieder Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten erlaubt, Zuschauer sind unter bestimmten Auflagen ebenfalls zugelassen.
Die beschlossenen weiteren Lockerungen sind ein elementarer Schritt für die Rückkehr zu einem
geregelten Sportbetrieb, das gibt uns Perspektive und Zuversicht. Nach wie vor steht für uns bei
der Umsetzung dieser neuen Schritte aber die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler im
Mittelpunkt!
Aus diesem Grund möchten wir Euch heute auf die wichtigsten Änderungen hinweisen, die in der
6. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht sind.
Die wichtigsten Änderungen sind:
• Training und Wettkämpfe in Sportarten mit Kontakt sind nur unter der Voraussetzung einer
Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport zulässig. Dabei darf die
Teilnehmerzahl in Kampfsportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, höchstens 20 Personen umfassen.
Zuschauer im organisierten Sport sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
• Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich
zwischen allen Teilnehmern, also Besuchern und Mitwirkenden, ein Mindestabstand von
1,5 m eingehalten werden kann. Weiter lesen…