Unser Appell und unsere Bitte
an die Bayerische Staatsregierung und die Stadt München
Bei der Aufklärung über die Corona-Pandemie sind große Bemühungen an die barrierefreie Umsetzung wie Gebärdensprachvideos ersichtlich, worüber der Gehörlosenverband München und Umland e.V. (GMU) dankbar ist.
Mit großem Bedauern müssen wir jedoch feststellen, dass der Ablauf bei der Corona- Impfung nicht barrierefrei für Gehörlose ist. Darauf hat der GMU bereits mehrfach hingewiesen gehabt. Leider wurden die Empfehlungen bis jetzt nicht umgesetzt.
Die Terminvereinbarung ist im Moment nur telefonisch bzw. über ein Online-Portal möglich. Alle Menschen über 80 Jahre mit Erstwohnsitz in Bayern werden zwar per Brief über die Corona-Impfung informiert, aber gehörlose Bürger*innen über 80 Jahre können diese Information nicht verstehen, bzw. gibt es keine Erklärungen in Deutscher Gebärdensprache für diese Personengruppe.
Die Stadt München hat unter 089 90429-2222 ein Impf-Telefon eingerichtet. Dort können sich Münchner*innen, die über keinen eigenen Internetzugang bzw. keine eigene E-Mail- Adresse verfügen, telefonisch im Impfportal registrieren lassen. Gehörlose Bürger*innen können nicht telefonieren.
Im Internetportal www.impfzentren.bayern.de kann sich nur eine Person pro E-Mail-Adresse anmelden. Ebenso kann man bei der Termin-Vereinbarung nur die eigenen Daten angeben. Es ist nicht möglich, den Bedarf an Assistenz oder Gebärdensprachdolmetscher*innen vorher anzumelden.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. sowie andere Verbände, auch der Behindertenbeirat der Stadt München, hat ganz klar die Forderung vertreten, dass zum Impfzentrum eine Assistenz bzw. Gebärdensprachdolmetschende zu dem Impf-Termin mitgenommen werden soll. Hinzu kommt, dass die Kostenübernahme für die Gebärdensprachdolmetschenden im Impfzentrum nicht zu 100% geklärt ist. Die Krankenkassen wollen diese Kosten nicht übernehmen, da es Länder- bzw. Bundessache ist. Ebenso wird begründet, dass die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren gerechnet werden müssten und sie deshalb nicht über die Krankenkassen abzurechnen seien.