Die Geltungsdauer der bestehenden bayerischen Infektionsschutzverordnung wird zunächst um zwei Wochen bis einschließlich 16.08.2020 verlängert. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege entscheidet Mitte August auf Basis der dann bestehenden Infektionslage über eine weitere Verlängerung der Verordnung.
Ab dem 01.08.2020 wird die derzeit geltende Begrenzung der Trainingsgruppen in Kampfsportarten auf höchstens fünf Personen auf diejenigen Kampfsportarten beschränkt, bei denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist.
Verstöße gegen infektionsschutzrechtliche Anordnungen können nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes in Verbindung mit der bayerischen Infektionsschutzverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden, das bis zu 25.000 Euro betragen kann.
Massiver Ausbau der Testkapazitäten
Die Corona-Pandemie ist aber noch nicht vorbei. Bayern baut nun seine Testkapazitäten im Kampf gegen das Corona-Virus soweit als möglich aus, um insbesondere für eine mögliche zweite Welle optimal vorbereitet zu sein. Der Ministerrat entschied heute, Testkapazitäten bis Ende 2020 in erheblichem Umfang bei privaten Laboren und Unternehmen anzukaufen bzw. zu reservieren. Die Testkapazität wird damit von aktuell rund 27.200 Testungen pro Tag massiv erhöht. Diese zusätzlichen Kapazitäten werden insbesondere Vertragsärzten sowie im Bedarfsfall auch Krankenhäusern für die Umsetzung des bayerischen Testangebots zur Verfügung gestellt.
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-28-juli-2020/
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_6/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 348, BayRS 2126-1-10-G), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 28. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 430) geändert worden ist. Weiter lesen…