Die Geltungsdauer der bestehenden bayerischen Infektionsschutzverordnung wird zunächst um zwei Wochen bis einschließlich 16.08.2020 verlängert. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege entscheidet Mitte August auf Basis der dann bestehenden Infektionslage über eine weitere Verlängerung der Verordnung.
Ab dem 01.08.2020 wird die derzeit geltende Begrenzung der Trainingsgruppen in Kampfsportarten auf höchstens fünf Personen auf diejenigen Kampfsportarten beschränkt, bei denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist.
Verstöße gegen infektionsschutzrechtliche Anordnungen können nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes in Verbindung mit der bayerischen Infektionsschutzverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden, das bis zu 25.000 Euro betragen kann.
Massiver Ausbau der Testkapazitäten
Die Corona-Pandemie ist aber noch nicht vorbei. Bayern baut nun seine Testkapazitäten im Kampf gegen das Corona-Virus soweit als möglich aus, um insbesondere für eine mögliche zweite Welle optimal vorbereitet zu sein. Der Ministerrat entschied heute, Testkapazitäten bis Ende 2020 in erheblichem Umfang bei privaten Laboren und Unternehmen anzukaufen bzw. zu reservieren. Die Testkapazität wird damit von aktuell rund 27.200 Testungen pro Tag massiv erhöht. Diese zusätzlichen Kapazitäten werden insbesondere Vertragsärzten sowie im Bedarfsfall auch Krankenhäusern für die Umsetzung des bayerischen Testangebots zur Verfügung gestellt.
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-28-juli-2020/
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_6/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 348, BayRS 2126-1-10-G), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 28. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 430) geändert worden ist.
Infos vom Bay. Fußball-Verband (BFV):
Die erhofften und von politischer Seite signalisierten Lockerungen sind ausgeblieben, Test-, Freundschafts- und Vorbereitungsspiele bleiben den Amateurfußballern inBayern weiterhin untersagt: In der letzten Kabinettssitzung vor der Sommerpause hat der Ministerrat am Dienstagvormittag keine weiteren Lockerungen hinsichtlich derschrittweisen Wiederaufnahme des Amateurfußball-Spielbetriebs im Freistaat beschlossen und damit auf die jüngsten Entwicklungen der Corona-Pandemiereagiert. Das gab Staatsminister Dr. Florian Herrmann in der anschließenden Pressekonferenz bekannt. Gleichzeitig wurde die aktuell geltende sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) bis zum 16.August verlängert.
„In der vergangenen Woche gab es positive Signale dahingehend, dass unsere rund 4500 bayerischen Vereine schon bald wieder Fußballspiele absolvieren können. Wir hatten auf diesen Schritt gesetzt, da auch in den Nachbarbundesländern wieder gespielt werden kann und auch viele bayerische Vereine dorthin ausweichen, um Freundschaftsspiele auszutragen. Es bleibt aber dabei, dass die Pandemie längst nicht gebannt ist und sich die Vorzeichen tageweise ändern. Was sich in der vergangenen Woche noch sehr zuversichtlich angehört hat, klingt jetzt wieder ganz anders. Dass wir uns nun weiter in Geduld üben müssen und weiterhin nur Training möglich ist, ist für uns alle natürlich enttäuschend“, sagt BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher: „Wir werden weiterhin im Sinne unserer Vereine bei der Politik vorsprechen und unsere Interessen klar zum Ausdruck bringen. Gleichzeitig gilt es aber auch, die Entscheidungen der Bayerischen Staatsregierung zu akzeptieren,denn die Zahlen haben sich im Vergleich zur Vorwoche verändert und wir stehen in Bayern erst am Beginn der Sommerferien.“ Die Re-Start-Pläne des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) sehen aktuell noch vor, dass die derzeit unterbrochene Spielzeit 2019/20 im September fortgesetzt wird, sollten dies die staatlichen Vorgaben dann auch erlauben. „Stand jetzt bleibt dieser Plan bestehen. Ebenso gilt nach wie vor die beschlussmäßige Zusage, dass wir die Wiederaufnahme des Spielbetriebs mindestens vier Wochen zuvor ankündigen werden.
Aber um die aktuellste Entwicklung zu besprechen, haben wir kurzfristig für Donnerstag, den 30. Juli eine Vorstandssitzung einberufen. Wir hoffen auf eine baldige Lockerung hinsichtlich von Trainingsspielen – wenn auch ohne Zuschauer und mit handhabbarem Hygienekonzept. Das wäre der nächste herbeigesehnte Schritt, ehe wir dann von Wettkampfspielbetrieb sprechen“, erklärt Igelspacher.
Testzentren für Reiserückkehrer
Das Infektionsgeschehen in einigen Ländern ist weiterhin besorgniserregend. Insbesondere Bilder aus beliebten Reisezielen, die Urlauber ohne die unabdingbare Einhaltung der Abstands- und Hygieneangebote zeigen, stimmen sorgenvoll. Das lässt befürchten, dass aus dem Sommerurlaub eine Vielzahl von Urlaubern infiziert nach Bayern zurückkehrt. Die Bayerische Staatsregierung will Infektionen bei Reiserückkehrern schnell erkennen und verhindern, dass Infektionsketten in Bayern ausgelöst werden. Der Schutz der Bevölkerung steht hier an oberster Stelle. Neben der bereits bestehenden Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten ist deshalb eine massive Ausweitung der Testungen notwendig. Es soll ein attraktives, kostenloses Testangebot für Reiserückkehrer an den bayerischen Flughäfen, bayerischen Autobahngrenzübergängen und den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg entstehen. Das Testangebot umfasst Ankommende aus Risikogebieten ebenso wie aus Nicht-Risikogebieten. Diese Testzentren werden entsprechend eingesetzt, wenn der Bund die angekündigte Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten einführt.
Die Staatsregierung hat bereits begonnen an den Flughäfen München und Nürnberg vorläufige Testzentren einzurichten. Bis zum 30.07.2020 soll auch am Flughafen Memmingen ein Testzentrum die Arbeit aufnehmen. Mit dem Betrieb der Testzentren sollen externe Betreiber beauftragt werden. Das reguläre Testangebot soll täglich von 5 Uhr bis 23 Uhr und auch am Wochenende zur Verfügung stehen.
Bleibt alle gesund!