Aktuelle Fragen und Antworten zum Sporttreiben in Corona-Zeiten (Stand 11.05.2020)

  • Dürfen wir im Verein mit der Mannschaft Kontaktsportarten wie Fußball usw. betreiben?

Mannschaftsbezogene Sportarten, die einen Körperkontakt nicht ausschließen lassen, können derzeit nicht ausgeführt werden.

Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von z.B. Taktik-, Technik- oder Konditionstraining o.ä., wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens 5 Personen stattfindet. Hierbei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu achten.

  • Dürfen wir im Verein einzeln trainieren?

Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung ist grundsätzlich untersagt.

Ein kontaktloses Training an den Basketballkörben oder Spielfelder und mit einer Gruppe von insgesamt höchstens 5 Personen im Freien ist möglich.

  • Dürfen auf einem Platz mehrere Kleingruppen (5 Personen) unter Einhaltung der Abstandsregelungen trainieren?

Wenn die entsprechenden Abstandsregeln nicht nur unter den Spielern innerhalb der Kleingruppe, sondern auch zwischen den einzelnen Kleingruppen eingehalten werden, ist es möglich, dass mehrere Kleingruppen auf einem Platz trainieren. Ausdrücklich untersagt ist der Spielbetrieb!

  •  Beinhalten die 5 Personen einen Übungsleiter (1 ÜL + 4 Sportler) oder ist der Übungsleiter bei der Gruppenregelung ausgenommen (1 ÜL + 5 Sportler)?

Die Kleingruppe besteht aus insgesamt maximal 5 Personen (4 Sportler + ÜL).

Diese Regelungen sind eine Momentaufnahme (Stand: 11.05.2020) und können sich jederzeit verändern. Sobald uns diesbezüglich neue Informationen vorliegen, werden wir diese selbstverständlich kommunizieren.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie allgemein

Auf der Website https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/ hat das Staatsministerium zudem folgende Informationen, die den Sport in Bayern betreffen, veröffentlicht:

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