Wichtige Meldung zur Corona-Zeit!

Interessant für Arztbesuche für Menschen mit Hörbehinderung:

Krankenkassen bezahlen Gebärdensprachdolmetscher auch wenn über SKYPE, ZOOM gedolmetscht wird.

Dieses Regelung gilt nun erst einmal bis einschließlich zum 30.04.2020.

Bei ganz dringlichen Fragen bitte an den BGS wenden!

unter: michel_gerald_bauer@bg-sv.de

Wir haben Kontakt zu einer Gebärdensprachdolmetscherin. Der BGS kann einen Kontakt herstellen.

Bleibt zu Hause!

Bleibt gesund!

Euer BGS-Team!

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