Interessant für Arztbesuche für Menschen mit Hörbehinderung:
Krankenkassen bezahlen Gebärdensprachdolmetscher auch wenn über SKYPE, ZOOM gedolmetscht wird.
Dieses Regelung gilt nun erst einmal bis einschließlich zum 30.04.2020.
Bei ganz dringlichen Fragen bitte an den BGS wenden!
unter: michel_gerald_bauer@bg-sv.de
Wir haben Kontakt zu einer Gebärdensprachdolmetscherin. Der BGS kann einen Kontakt herstellen.
Bleibt zu Hause!
Bleibt gesund!
Euer BGS-Team!